Wissenschaftsminister Timon Gremmels hat bei der Beratung des 30. BAföG-Änderungsgesetzes dafür geworben, das BAföG durchgängig zu digitalisieren und Fördersätze und Freibeträge regelmäßig und ausreichend anzupassen.
„Ein digitales BAföG muss mehr sein als ein digitales Formular. Der gesamte Vorgang muss digitalisiert sein. Wenn wir die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent nutzen, können Studierende schneller Gewissheit über ihre Förderung bekommen und die Ämter werden entlastet. Hessen zeigt bereits heute, wie das gelingen kann“, so Wissenschaftsminister Timon Gremmels. „Jeder Schritt hin zu einem einfacheren und komplett digitalen BAföG ist ein Gewinn – für Studierende ebenso wie für die Verwaltung.“
BAföG soll vollständig digital werden
Minister Gremmels bewertet positiv, dass wichtige Vorschläge der Länder aufgenommen wurden und lobt die Pläne zur Entbürokratisierung des BAföG. Dazu gehören der Wegfall des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG sowie die künftig grundsätzlich elektronische Antragstellung über das Portal BAföG Digital.
„Allerdings muss eindeutig formuliert werden, dass alle Unterlagen auf diesem Weg übersendet werden und nicht nur der Antrag selbst. Außerdem wollen wir, dass die Antragstellung über das Portal ,BAföG Digital‘ mit einem Nutzerkonto BundID und Authentifizierung mit dem Online-Ausweis künftig der Regelfall ist. So könnten die digitalen Möglichkeiten der BAföG-Verwaltung vollständig ausgeschöpft werden“, ergänzt Minister Gremmels. Die jährliche Anpassung der Freibeträge um 1,5 Prozent sei ein Fortschritt, sie müsse sich jedoch daran messen lassen, dass sie die tatsächliche Einkommensentwicklung verlässlich abbilde.